Vorzeitige Beendigung einer Internet-Auktion – Schadensersatz

Bricht ein Anbieter frühzeitig eine Internet-Auktion ohne tragfähigen Grund ab, so schuldet er unter bestimmten Umständen dem Höchstbieter zum Zeitpunkt des Abbruches Schadensersatz.

So entschied kürzlich der Bundesgerichtshof BGH VIII ZR 42/14 für den Fall des vorzeitigen Abbruches einer Internet-Auktion eines Kfz-Verkäufers.

Signatur Artikel Nadine Becker

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.