Beleidigender Inhalt einer SMS und Kündigung

Versendet eine Arbeitnehmerin eine SMS mit vertraulichen Inhalt an eine Kollegin, in welcher sie ihren Chef herabgewürdigt, so darf sie auf die Vertraulichkeit des Empfängers vertrauen. Der Inhalt der SMS unterfällt dem allgemeinen Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmerin und ist durch ihre Grundrechte geschützt.

Arbeitsrecht LogoHebt der Empfänger dieser SMS die Vertraulichkeit der SMS auf, so ist der Inhalt der SMS nicht geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu begründen. In der betreffenden SMS bezeichnete eine Arbeitnehmerin ihren Vorgesetzten als „… autistisches krankes Arschl…“

Nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz 3 Sa 571/14 durfte die betroffene Arbeitnehmerin auf die Wahrung der Vertraulichkeit durch die Empfängerin der Nachricht vertrauen, weshalb auch der Inhalt nicht gegen die Absenderin verwendet werden dürfe.

Signatur Artikel Björn-M. Folgmann

 LAG Rheinland-Pfalz 3 Sa 571/14

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