Kindergartenbeiträge oder andere Beiträge, welcher der kindgerechten Unterbringung dienen, sind nicht vom allgemeinen Unterhalt nach den Unterhaltstabellen erfasst.
Sie sind als zusätzliche Aufwendungen durch das andere Elternteil zu erstatten. Dies stellte der XII. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) bereits mit seiner Entscheidung BGH XII ZR 65/07, verkündet am 26. November 2008 fest.
Elternteile, bei welchen unterhaltsberechtigte Kindern leben, sollten dies bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen dringend berücksichtigen.
Bundesgerichtshof XII ZR 65/07, verkündet am 26. November 2008