„Alte Entscheidung“ – hohe Relevanz (Nachricht S 2016/043)

Service - LogoEs handelt sich um eine Entscheidung aus dem Jahre 2004. Dennoch hat die Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI R 135/01 vom 19.02.2004 auch heute noch (sogar) zunehmende steuerrechtliche Relevanz.

Bereits 2004 stellte der Bundesfinanzhof mit dieser Entscheidung fest:

Die Peripherie-Geräte einer PC-Anlage sind regelmäßig keine geringwertigen Wirtschaftsgüter i. S. des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG.

Trotz fallender Technikpreise insgesamt dürfte dieser Leitsatz im heutigen Büro-Alltag zunehmende Relevanz gewonnen haben. Die Geräte wurden nämlich in den letzten Jahren zunehmend zu Alleskönnern, welche neben der einfachen Druckfunktion heute professionelle Scan-, Anruf- und Fax-Funktionen aufweisen und damit ein selbständig wirtschaftlich nutzbares Gut darstellen.

Liegt jedoch kein geringwertiges wirtschaftliches Gut mehr vor, so ist nach der Abschreibungstabelle regelmäßig von einer Nutzungsdauer von 3 Jahren auszugehen. Dies sollten vor allen Dingen kleinere Unternehmer, welche möglicherweise ihre steuerrechtlichen Angelegenheiten noch im Wesentlichen selbst erledigen, dringend beachten.

Signatur Artikel Schupp & Partner Allgemein

Bundesfinanzhof VI R 135/01 vom 19.02.2004

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