Wann verjähren Gewährleistungsansprüche bei der Montage von Photovoltaik-Anlagen?
Dem Grunde nach verjähren Ansprüche bei montierten Photovoltaik-Anlagen nach der Regelverjährung von 2 Jahren. Dies stellte der Bundesgerichtshof bereits mit früheren Entscheidungen fest.
Es kommt jedoch – wie so oft – auf den konkreten Sachverhalt an. Ist nämlich die Photovoltaik-Anlage – wie im Fall des Bundesgerichtshofs (Entscheidung vom 02.06.2016) entschieden – fest mit einem Gebäude, hier dem Dach einer Tennishalle verbunden, so läuft für die Gewährleistung die „lange fünfjährige Verjährungsfrist“ für die Errichtung von Bauwerken (§ 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Bauherrn, aber auch Installateure von vergleichbaren Anlagen, z. B. auch Wärmepumpen usw. sollten diese Entscheidung künftig berücksichtigen.