Verjährungsfristen bei Montage von Photovoltaik-Anlagen (Nachricht B 2016/50)

Baurecht LogoWann verjähren Gewährleistungsansprüche bei der Montage von Photovoltaik-Anlagen? 

Dem Grunde nach verjähren Ansprüche bei montierten Photovoltaik-Anlagen nach der Regelverjährung von 2 Jahren. Dies stellte der Bundesgerichtshof bereits mit früheren Entscheidungen fest.

Es kommt jedoch – wie so oft – auf den konkreten Sachverhalt an. Ist nämlich die Photovoltaik-Anlage – wie im Fall des Bundesgerichtshofs (Entscheidung vom 02.06.2016) entschieden – fest mit einem Gebäude, hier dem Dach einer Tennishalle verbunden, so läuft für die Gewährleistung die „lange fünfjährige Verjährungsfrist“ für die Errichtung von Bauwerken (§ 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Bauherrn, aber auch Installateure von vergleichbaren Anlagen, z. B. auch Wärmepumpen usw. sollten diese Entscheidung künftig berücksichtigen.

Signatur Artikel Daniel Dose

Pressemitteilung zu BGH VII ZR 348/13

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