Die falsche Selbstauskunft eines Mieters gegenüber dem Vermieter, um eine bessere Bonität vorzutäuschen, kann zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.
Das Amtsgericht München hatte sich mit der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen falscher Selbstauskunft zu befassen, Entscheidung vom 30.06.2015 – 411 C 26176/14.
Die Mieter waren mit ihrer Miete in erheblichen Rückstand geraten. Der Vermieter holte hierauf Auskünfte zu den Vermögensverhältnissen ein und erfuhr so von einer fruchtlosen Vollstreckung und der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung zur Vermögensoffenbarung. Hieraufhin kündigte der Vermieter und erhob Räumungsklage.
Obwohl der Mieter die Miete vollständig nachzahlte, gab das Amtsgericht München dennoch dem Vermieter Recht. Durch seine nachhaltig falsche Selbstauskunft habe der Vermieter endgültig das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zerstört. Der Vermieter sei daher zur Kündigung berechtigt gewesen.
Vermieter sollten in Zweifelsfällen hinreichende Auskünfte einholen und bei Bedarf nach rechtlicher Beratung in vergleichbaren Konstellationen die Beendigung des Mietverhältnisses herbeiführen.