Pflichtteilsberechtigter hat Anspruch auf Einsicht in Kontoauszüge des Erblassers (Nachricht E 2016/053)

Erbrecht LogoDas Oberlandesgericht Stuttgart hat mit seiner Entscheidung vom 26.01.2016 – 19 W 78/15 – die Rechte Pflichtteilsberechtigter maßgeblich gestärkt.

Der Pflichtteilsberechtigte hat gegen den Erben einen umfassenden Auskunftsanspruch, um sich einen Überblick über den Bestand und Wert des Erbes zu machen. Hierzu gehört laut aktueller Entscheidung des Oberlandesgericht Stuttgart auch das Recht auf die Einsicht in die Kontoauszüge des Erblassers für den relevanten 10-Jahres-Zeitraum, um sich einen Überblick über ausgleichungspflichtige Schenkungen zu machen.

Der Erbe kann demnach auch nicht diesem Auskunftsanspruch damit entgegentreten, dass dies mit erheblichen Reproduktionskosten der kontoführenden Bank verbunden sei. Es genügt für den Auskunftsanspruch, dass aufgrund des Einkommenszuschnitts des Erblassers erhebliche Barschenkungen nicht ausgeschlossen werden können.

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Oberlandesgericht Stuttgart Entscheidung vom 26.01.2016 – 19 W 78/15

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