Zuschläge an Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung (Nachricht A 2016/057)

Arbeitsrecht LogoSonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge sind steuerrechtlich grundsätzlich privilegiert. Anders stellt sich die Sach- und Rechtslage allerdings nach Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 27.01.2016 10 K 1167/13 für an Geschäftsführer oder faktische Geschäftsführer geleistete Zuschläge dar.

Aufgrund der überragenden und beherrschenden Stellung eines Geschäftsführers oder auch eines faktischen Geschäftsführers stelle die Gewährung an diesen Personenkreis grundsätzlich vollumfänglich steuerpflichtige verdeckte Gewinnausschüttungen dar.

Signatur Artikel Björn-M. Folgmann

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