Nachdem in den letzten Jahren zunehmend bestimmte Bevölkerungsgruppen ernsthafte Probleme hatten, ein Konto bei den Banken oder Sparkassen zu eröffnen, hat nunmehr der Gesetzgeber eingegriffen.
Zuvor hatten die Banken und Sparkassen immer wieder gegenüber der Politik bekundet sich selbst zu verpflichten, jedem Erwachsenen den Zugang zu einem Giro-Konto zu ermöglichen, damit dieser am üblichen Rechts- und Geschäftsverkehr teilnehmen kann. Hierzu gab es Empfehlungen der Banken und Sparkassen.
In der Praxis wurden diese allerdings durch einige Banken und Sparkassen nur schleppend oder gar nicht umgesetzt. Seit dem 19. Juni 2016 ist damit Schluss. Die Banken sind aufgrund gesetzlicher Rahmenlage dazu verpflichtet, jedem Volljährigen auf Guthabenbasis ein entsprechendes Giro-Konto einzurichten und dieses auch zu führen. Die Möglichkeiten der Kündigung dieser Konten wurden für die Banken und Sparkassen maßgeblich erschwert.
Mit der Einrichtung dieses sog. „Basiskontos“ sind allerdings weitergehende Ansprüche, die über das Führen des bloßen Guthabenkontos hinausgehen, nicht verbunden. Etwa ein Anspruch auf Einrichtung einer Dispositionslinie besteht nicht.
Quelle: Artikel der Bundesregierung „Jeder hat das Recht auf ein Konto“