Das Landgericht Stuttgart hatte sich erst kürzlich mit der Frage zu befassen, ob der Vermieter einer Wohnung den ursprünglichen Teppichbelag gegen den Willen der Mieterin gegen Laminat austauschen darf.
Die Richter kamen in ihrer Entscheidung vom 01.07.2015, 13 S 154 /14 zum Ergebnis: Nein!
Der angemietete Zustand werde durch die Einbringung von Laminat maßgeblich verändert.
Zudem sinke das subjektive „Wohlfühlgefühl“ der Mieterin. Eine Interessenabwägung mit den Interessen des Vermieters, insbesondere hinsichtlich der zu erwartenden höheren Haltbarkeit des Belags, ginge zu Lasten des Vermieters aus.
Teppichboden oder Laminat? Das ist hier die Frage! (Nachricht M 2016/090) was originally published on Sozietät Schupp & Partner
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