Nachricht A 008/21 Kündigung & Quarantäne · Urlaub und Kurzarbeit Die pandemiebedingten Einschränkungen halten unsere Gesellschaft weiterhin in Atem. Auch im täglichen Arbeitsrecht ergeben sich

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Auch in Ansehung der langen Beschäftigungszeit war keine vorherige Abmahnung erforderlich. Der Kläger hat in einer Zeit der Pandemie, als Desinfektionsmittel Mangelware war und in Kenntnis davon, dass auch die Beklagte mit Versorgungsengpässen zu kämpfen hatte, eine nicht geringe Menge Desinfektionsmittel entwendet. Damit hat er zugleich in Kauf genommen, dass seine Kollegen leer ausgingen. In Ansehung dieser Umstände musste ihm klar sein, dass er mit der Entwendung von einem Liter Desinfektionsmittel den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gefährdete.
Nachricht A 004/2021 Raus aus dem Aufhebungsvertrag · nur selten möglich Der Arbeitgeber bittet zur Unterschrift und die Folgen Genauso schnell, wie ein Arbeitnehmer seine
Nachricht A 021/2020 Arbeitnehmer streicht Bezugnahme-Klausel und erhält trotzdem höheren Lohn Das tarifvertragliche Günstigkeitsprinzip gilt trotz Ablehnung einer Bezugnahme auf den Tarifvertrag bei Abschluss des
Nachricht A013/2020 Anspruch oder Pflicht? Infolge der „Corona-Pandemie“ sind viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf das Arbeiten im „Home-Office“ ausgewichen. Sicherlich stellt das Arbeiten im „Home-Office“
Der Arbeitnehmer ahnt, wie es kommen muss. Er soll durch den Personalleiter die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen bekommen. Die Übergabe dieses Schreibens, dessen Inhalt er allerdings nur erahnt, verweigert der Arbeitnehmer. Hieraufhin hält der Personalleiter dem Arbeitnehmer das verschlossene Schreiben, in welchem sich die Kündigung befindet, lediglich vor die Nase. Zu einer Übergabe kommt es unstreitig nicht. Auch wird das Schreiben nicht mehr in Griffweite des Arbeitnehmers abgelegt.