Mit einer ganz aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts BAG 19. Februar 2019 – 3 AZR 150/18 – stärkten die Richter in Erfurt die Rechte von hinterbliebenen Witwen und Witwern gegenüber den ehemaligen Arbeitgebern ihrer verstorbenen Ehegatten ganz maßgeblich.
Betriebliche Altersvorsorge und „Mindestehedauerklausel“ was originally published on Sozietät Schupp & Partner