Arbeitsverhältnisse können grundsätzlich aufgrund einvernehmlicher Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien befristet begründet werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Da der Gesetzgeber
Kategorie: Teilzeitarbeit
Vorbeschäftigung und sachgrundlose Befristung
Arbeitgebern ist zwischenzeitlich allgemein bekannt, dass Befristungsabreden in Arbeitsverträgen besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Dies gilt insbesondere ganz maßgeblich für Befristungen, welche ohne Sachgrund erfolgen. Neben
Arbeitszeitverringerung und Rechtsmissbrauch
Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Verringerung oder Verlängerung der Arbeitszeit nach den Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (§§ 7, 8