Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm nimmt mit seiner Entscheidung 14 Sa 389/13 vom 9. September 2014 an, dass aufgrund einer Regelung in einem Formulararbeitsvertrag in Form einer
Kategorie: Haftung
Privilegierte Haftung des Arbeitnehmers greift nicht bei „nicht betrieblicher Tätigkeit“
Arbeitnehmer profitieren während ihrer dienstlichen Tätigkeit grundsätzlich von einer Haftungsprivilegierung im Arbeitsverhältnis. Verletzten sie einen Mitarbeiter an seiner Gesundheit, haften sie beispielsweise grundsätzlich nur für