Inkasso

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Inkasso-Bereich, d. h. im Forderungseinzug.

Sicherlich gibt es zwischenzeitlich viele spezialisierte Unternehmen, welche Inkasso-Dienste anbieten. Bitte bedenken Sie aber, dass diese Inkasso-Unternehmen spätestens bei solchen Forderungen, für welche das Landgericht sachlich zuständig ist (Hauptforderungen vor mehr als 5.000,00 €), wiederum zwingend Rechtsanwälte, aufgrund des vor den Landgerichten bestehenden Anwaltszwangs, beauftragen müssen.

Zivilrecht LogoDies ist zunächst einmal für Sie mit höheren Vorauskosten verbunden. Hingegen müssen wir als Rechtsanwälte die vorgerichtlichen Kosten uns auf unsere weitere Vergütung anrechnen lassen.

Dieser Umstand kommt für Sie vor allen Dingen dann zum Tragen, wenn die Forderung nicht beitreibbar ist. Unsere Beauftragung reduziert also das Insolvenzrisiko bei der Beitreibung der Forderung.

Des weiteren sind wir auch in der Lage für den Falle der Insolvenz des Schuldners, zweckmäßige und kostenschonende Bearbeitung der Sache zu gewährleisten. Dies begründet sich insbesondere mit der gesammelten Berufserfahrung nahezu aller unserer Mitarbeiter in einer ehemaligen Insolvenzverwaltung.

Unser Motto lautet hier: „Sie sollten nicht Ihr gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen“, sondern Forderungen nur dann weiter verfolgen, wenn Sie auch unter vernünftigem Einsatz beitreibbar erscheinen.

Gerne treten wir mit Ihnen auch zwecks Vereinbarung von entsprechenden Rahmenvereinbarungen in Verhandlungen.

Ihre

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