Kosten

 

 Service - Logo  Unsere Vergütungsansprüche richten sich im Wesentlichen nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Bei einer Erstberatung sind für Verbraucher grundsätzlich die Kosten für die Erstberatung derzeit auf maximal 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt.Die Kosten der Erstberatung sind vollständig auf möglichen Folgegebühren der gleichen Angelegenheit anzurechnen.

Die möglichen eintretetenden Folgekosten richten sich maßgeblich nach dem sog. Gegenstands-/Streitwert der Sache. Die Einzelheiten können der Einfachheit halber den Gebührentabellen entnommen werden.

Besteht Rechtsschutz, klären wir gerne die Einzelheiten für Sie mit Ihrer Versicherung.

Als reine Fachanwaltskanzlei erlauben wir uns allerdings auch bei besonders komplexen und bedeutsamen Angelegenheiten auf Stunden-Honorar-Basis abzurechnen. Dieses Vorgehen setzt aber jedenfalls eine vorherige Vereinbarung mit dem Mandanten voraus. Vor allen Dingen bei Dauerberatungen (gewerbliche Beratungsmandate) sind wir auch gerne bereit, sog. „Beraterverträge“ mit einem umfangreichen und ganz individuellen Leistungsspektrum abzuschließen, um die möglichen Kosten dauerhaft transparent zu gestalten. Sprechen Sie uns an.

In Ausnahmefällen kommt auch eine Tragung unserer Kosten durch die Staatskasse in Betracht (Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe). Nähere Auskünfte erteilen sowohl die Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Wohnsitzgerichtes, als auch wir.

In Arbeitssachen hat die Rechtsprechung zur weiteren Steigerung der Transparenz im Gebührenwesen zudem einen Streitwertkatalog als Orientierungshilfe entwickelt.

Gerne informieren wir Sie bereits im Vorfeld über mögliche Kosten.

Sie können zur ersten Information auch unten stehende Links nutzen.


Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltsvereins

Streitwertkatalog Arbeitsgerichtsbarkeit