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Pflichtteilsverzicht
Nachricht E 018/2020 … und das liebe Finanzamt Der Pflichtteilsverzicht · alles nicht ganz so einfach Möchte ein Pflichtteilsberechtigter einen Pflichtteilsverzicht erklären, so ist dies

Bürgschaft und Widerruf
Nachricht B 017/2020 Bürgschaft und Widerruf · geht das? Nach der Neufassung des § 312 Abs. 1 BGB ff. handelt es sich bei Bürgschaften um keine Verbraucherverträge.
Gut zu wissen
Nachricht M 016/2020 Der Vermieter trägt die Beweislast für die Richtigkeit der verlangten Nebenkosten Beim Streit um die Nebenkosten hat der Bundesgerichtshof die Rechte der

Arbeiten im „Home-Office“
Nachricht A013/2020 Anspruch oder Pflicht? Infolge der „Corona-Pandemie“ sind viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf das Arbeiten im „Home-Office“ ausgewichen. Sicherlich stellt das Arbeiten im „Home-Office“

Unvermögen des Arbeitgebers
Der Arbeitnehmer ahnt, wie es kommen muss. Er soll durch den Personalleiter die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen bekommen. Die Übergabe dieses Schreibens, dessen Inhalt er allerdings nur erahnt, verweigert der Arbeitnehmer. Hieraufhin hält der Personalleiter dem Arbeitnehmer das verschlossene Schreiben, in welchem sich die Kündigung befindet, lediglich vor die Nase. Zu einer Übergabe kommt es unstreitig nicht. Auch wird das Schreiben nicht mehr in Griffweite des Arbeitnehmers abgelegt.