Unvermögen des Arbeitgebers

Der Arbeitnehmer ahnt, wie es kommen muss. Er soll durch den Personalleiter die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen bekommen. Die Übergabe dieses Schreibens, dessen Inhalt er allerdings nur erahnt, verweigert der Arbeitnehmer. Hieraufhin hält der Personalleiter dem Arbeitnehmer das verschlossene Schreiben, in welchem sich die Kündigung befindet, lediglich vor die Nase. Zu einer Übergabe kommt es unstreitig nicht. Auch wird das Schreiben nicht mehr in Griffweite des Arbeitnehmers abgelegt.

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