Bereits seit 1. Juli 2010 hat der Gesetzgeber im Rahmen der Regelung des § 850 k ZPO eine Vorschrift über die Schaffung eines pauschalierten Pfändungsschutzes
Bereits seit 1. Juli 2010 hat der Gesetzgeber im Rahmen der Regelung des § 850 k ZPO eine Vorschrift über die Schaffung eines pauschalierten Pfändungsschutzes