Das Führen eines Dienst-Fahrzeuges unter Alkohol-Einfluss ist grundsätzlich geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers zu rechtfertigen. Der Arbeitnehmer verletzt hierdurch massiv das in ihn gesetzte
Das Führen eines Dienst-Fahrzeuges unter Alkohol-Einfluss ist grundsätzlich geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers zu rechtfertigen. Der Arbeitnehmer verletzt hierdurch massiv das in ihn gesetzte