Rechtsstreitigkeiten zwischen Geschäftsführer und seinem Dienstherrn gehören vor die allgemeinen Zivilgerichte. Der Gesetzgeber geht bei dieser Anordnung nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG davon
Schlagwort: Arbeitsgericht
Gesellschafter als Angestellter und Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
Ein Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit 50 % Stimmanteil, welcher zugleich Angestellter der Gesellschaft ist, kann bei einer gegen ihn gerichteten fristlosen