Mythen und Legenden

Hier irren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich in zweierlei Hinsicht. Verkürzt sich aufgrund Vereinbarung die mögliche Probezeit von bis zu 6 Monaten auf einer geringeren Zeitraum, so tritt der sog. allgemeine Kündigungschutz erst nach Bestand des Arbeitsverhältnisses von mehr als 6 Monaten ein. Diese Rechtsfolge ergibt sich unzweifelhaft aus der Regelung des § 1 Abs. 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz).

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Neuerungen 2018

Neuerungen 2018 – Was gibt es 2018 Neues? Nachricht E 2017/100 Neuerungen 2018! Das neue Jahr eilt in großen Schritten auf uns zu. Wir stellen einige wichtige rechtliche Neuerungen vor, die uns in 2018 begleiten werden.     Banken Instant-Pay (Echtzeitüberweisungen) Die Banken und Sparkassen entdecken die Vorteile der Zahlungsmöglichkeiten des Internetzeitalters. Einfaches Internet-Banking soll…

Neuerungen 2018 was originally published on Sozietät Schupp & Partner

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