Während Leistungszuschläge nach Ansicht des Arbeitsgerichts Düsseldorf 5 Ca 1675/15 grundsätzlich in den Mindestlohn einzurechnen sind (wir berichteten), stellte nun das Arbeitsgericht Berlin 54 Ca
Während Leistungszuschläge nach Ansicht des Arbeitsgerichts Düsseldorf 5 Ca 1675/15 grundsätzlich in den Mindestlohn einzurechnen sind (wir berichteten), stellte nun das Arbeitsgericht Berlin 54 Ca