Zweitwagen bei Abwicklung Kfz-Unfall

Nutzungsausfall bei Zweitwagen Nachricht E 2017/99 Besitzt der Geschädigte eines Kfz-Unfalls einen Zweitwagen, sollte er diesen Umstand der gegnerischen Haftpflichtversicherung unbedingt mitteilen, um nicht Ansprüche auf Nutzungsfall zu verlieren. Gemäß Urteil des OLG München 10 U 304/17 kann der Geschädigte bei fehlender Anzeige des Zweitwagens seinen Anspruch auf Nutzungsausfall gänzlich verlieren. Beantwortet der Geschädigte die…

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