Hat der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Verzinsung des Vermächtnisses aufgrund Anordnung in einem Berliner Testament getroffen, so handelt es sich bei diesen Ansprüchen aus Zins um steuerpflichtige Kapitaleinkünfte
Hat der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Verzinsung des Vermächtnisses aufgrund Anordnung in einem Berliner Testament getroffen, so handelt es sich bei diesen Ansprüchen aus Zins um steuerpflichtige Kapitaleinkünfte