Bei einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung ist die Erklärung von Gestaltungsrechten mit Stimmenmehrheit der Erbengemeinschaft möglich. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) sah dies zunächst nur für die
Bei einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung ist die Erklärung von Gestaltungsrechten mit Stimmenmehrheit der Erbengemeinschaft möglich. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) sah dies zunächst nur für die