Ist die Beseitigung eines Baumangels in einer Wohnungseigentümergemeinschaft dringend erforderlich, so ist die Beteiligung aller Miteigentümer auch gegen deren Willen ausnahmsweise möglich, selbst dann, wenn
Ist die Beseitigung eines Baumangels in einer Wohnungseigentümergemeinschaft dringend erforderlich, so ist die Beteiligung aller Miteigentümer auch gegen deren Willen ausnahmsweise möglich, selbst dann, wenn