Unterhalt in der Patchworkfamilie – Elternunterhalt contra Betreuungsunterhalt (Nachricht F 2016/039)

Grundsätzlich steht einem unterhaltspflichtigen Kind kein „Familienselbstbehalt“ gegenüber seinen unterhaltsberechtigten Eltern zu, soweit das Kind in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auch für den Unterhalt der sog.

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