Keine einkommensteuerrechtliche Abzugsfähigkeit bei gewerblich genutztem Wohnraum (Nachricht S 2016/085)

Der Bundesfinanzhof hat am 17.02.2016, X R 1/13 geurteilt, dass Räume in privaten Wohnungen, welche auch zu einem großen Anteil gewerblich durch den Wohnungsinhaber genutzt werden, nicht ohne weiteres einkommenssteuerrechtlich zu berücksichtigen sind: Der Bundesfinanzhof führt hierzu aus: „Nach § 4 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz (EStG) sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.…

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