Der Pflichteilsberechtigte hat einen Anspruch auf Auskunft gegen den Erben über maßgebliche Schenkungen auch dann, wenn es sich bei der Auskunft um eine Ausforschung handelt.
Der Pflichteilsberechtigte hat einen Anspruch auf Auskunft gegen den Erben über maßgebliche Schenkungen auch dann, wenn es sich bei der Auskunft um eine Ausforschung handelt.