Die Landesarbeitsgerichte Köln und Düsseldorf halten die Regelung über den Verfall von Urlaubsansprüchen im fortdauernden Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs. 3 BUrlG) für entsprechend anwendbar. Demnach
Die Landesarbeitsgerichte Köln und Düsseldorf halten die Regelung über den Verfall von Urlaubsansprüchen im fortdauernden Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs. 3 BUrlG) für entsprechend anwendbar. Demnach