Der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG 6 AZR 345/12) hob mit seiner Entscheidung, verkündet am 29.01.2014 hervor, dass für einen Insolvenzverwalter nur eine sehr eingeschränkte
Der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG 6 AZR 345/12) hob mit seiner Entscheidung, verkündet am 29.01.2014 hervor, dass für einen Insolvenzverwalter nur eine sehr eingeschränkte