BAG bestätigt nur sehr eingeschränkte Möglichkeit der Anfechtung von Lohnzahlungen – § 133 InsO ist kein „Superanfechtungstatbestand“!

Der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG 6 AZR 345/12) hob mit seiner Entscheidung, verkündet am 29.01.2014 hervor, dass für einen Insolvenzverwalter nur eine sehr eingeschränkte

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