Der Betriebsrat sollte bei länger erkrankten Arbeitnehmern grundsätzlich am vorgesehenen Betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) beteiligt werden. Jedoch kann der Betriebsrat nicht erzwingen, dass er in einem „Eingliederungsteam“, welches die Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement vorsieht, stets