Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge sind steuerrechtlich grundsätzlich privilegiert. Anders stellt sich die Sach- und Rechtslage allerdings nach Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 27.01.2016 10 K
Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge sind steuerrechtlich grundsätzlich privilegiert. Anders stellt sich die Sach- und Rechtslage allerdings nach Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 27.01.2016 10 K