Bislang konnten Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung gesetzt werden. Auf Grund der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 18.05.2017 zu Aktenzeichen VI R 9/16 ist dies
Bislang konnten Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung gesetzt werden. Auf Grund der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 18.05.2017 zu Aktenzeichen VI R 9/16 ist dies