Ein Testament ist nicht schon allein wegen seines Alters verdächtig, eine Fälschung zu sein!

Wenn ein eigenhändig verfasstes Testament erst nach langer Zeit wieder aufgefunden wird, begründet der lange Zeitraum für sich alleine noch keinen Fälschungsvorwurf. Es müssen vielmehr konkrete Anhaltspunkte hinzutreten, die diesen Vorwurf erhärten. Dies geht aus einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 15.10.2014 hervor (20 W 251/14). Die im Todeszeitpunkt geschiedene Mutter von drei Kindern verstarb…

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