Arbeitnehmer, welche eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ausgesprochen bekommen, sollten insbesondere überprüfen, ob überhaupt eine zur Kündigung berechtigte Person die Kündigungserklärung unterschrieben hat.
Arbeitnehmer, welche eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ausgesprochen bekommen, sollten insbesondere überprüfen, ob überhaupt eine zur Kündigung berechtigte Person die Kündigungserklärung unterschrieben hat.