Der Bundesgerichtshof V ZR 178/14 hat zuletzt entschieden, dass auch die jahrzehntelange Nutzung eines Teileigentums als Wohnung entgegen der Teilungsvereinbarung, dennoch unrechtmäßig erfolgen könne. Im vorliegenden
Der Bundesgerichtshof V ZR 178/14 hat zuletzt entschieden, dass auch die jahrzehntelange Nutzung eines Teileigentums als Wohnung entgegen der Teilungsvereinbarung, dennoch unrechtmäßig erfolgen könne. Im vorliegenden