Wenn der Vordermann bremst Nachricht V013/2018 Vollbremsung aus dem Nichts kann zur teilweisen Haftung des Vorausfahrenden führen Bremst der Vorausfahrende aus dem Nichts, so haftet zwar der Auffahrende grundsätzlich für den durch das Auffahren entstandenen Schaden. Je nach den Umständen haftet allerdings der Vorausfahrende wegen Mitverschuldens anteilig. Auf diese Rechtsfolge wies das Oberlandesgericht Oldenburg mit…
Vollbremsung aus dem Nichts und Mitverschulden was originally published on Sozietät Schupp & Partner