Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im ‚Witwenstreit‘ entschieden: die Leistungen aus der Lebensversicherung des Verstorbenen stehen der Ex-Frau, nicht der Witwe zu (BGH vom 22.07.2015, IV
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im ‚Witwenstreit‘ entschieden: die Leistungen aus der Lebensversicherung des Verstorbenen stehen der Ex-Frau, nicht der Witwe zu (BGH vom 22.07.2015, IV