Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich über das Verlangen eines Arbeitnehmers auf Entfernung einiger Bildersequenzen in einem Werbevideo seines Arbeitgebers, auf welchen er abgebildet war, zu entscheiden.
Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich über das Verlangen eines Arbeitnehmers auf Entfernung einiger Bildersequenzen in einem Werbevideo seines Arbeitgebers, auf welchen er abgebildet war, zu entscheiden.