Das Verwaltungsgericht Köln entschied am 18.07.2013 (Az. 19 L 877/13), dass die Stadt Köln verpflichtet ist, den unter Dreijährigen einen Kinderbetreuungsplatz in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung
Das Verwaltungsgericht Köln entschied am 18.07.2013 (Az. 19 L 877/13), dass die Stadt Köln verpflichtet ist, den unter Dreijährigen einen Kinderbetreuungsplatz in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung