Ein Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit 50 % Stimmanteil, welcher zugleich Angestellter der Gesellschaft ist, kann bei einer gegen ihn gerichteten fristlosen
Ein Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit 50 % Stimmanteil, welcher zugleich Angestellter der Gesellschaft ist, kann bei einer gegen ihn gerichteten fristlosen