Wir sind eine bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei.
Testamentsvollstreckung / Nachlasspflegschaften
Frau Rechtsanwältin & Testamentsvollstreckerin (AGT) Nadine Becker wird seit Oktober 2015 gerichtlich in Nachlasspflegschaftssachen bestellt.Frau Becker hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich abgeschlossen und hat zudem die Zusatzqualifikation der Testamtensvollstreckerin (AGT) erworben.
Zudem verlieh ihr die Rechtsanwaltskammer Köln Anfang Oktober 2016 den Titel „Fachanwältin für Erbrecht“.
Sie greift in unserer Kanzlei auf ein mit der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen erfahrenes Team zurück. Frau Becker ist aufgrund Ihrer Qualifikation und der hiesigen Büro-Organisation in die Lage versetzt, neben Nachlasspflegschaften, auch Testamentsvollstreckungen zuverlässig und dem mutmaßlichen Willen des Erblassers entsprechend, abzuwickeln.
Gerne sind wir auch im Vorfeld der Anordnung einer Testamtensvollstreckung bereit, Ihnen bei der Beratung hinsichtlich der gewillkürten Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch Erbvertrag oder Testament mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Hierbei wird Frau Rechtsanwältin Becker durch unseren erfahrenen Kollegen Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht Gerd Spiess unterstützt.