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Das Baurecht wird im Allgemeinen in das private und das öffentliche Baurecht unterteilt.
Dem privaten Baurecht sind Zivilrechtsnormen zuzuordnen, die das Grundeigentum ebenso regeln wie das Werkvertragsrecht, welches beispielsweise in der Form von Bauträger-, Generalunternehmer- oder Architektenverträgen Anwendung findet, sowie die Nachbarrechtsgesetze der einzelnen Bundesländer. Das öffentliche Baurecht unterscheidet zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht ist das wichtigste Instrument einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Form, Aufstellungsverfahren und Inhalt der Bauleitpläne sind durch den Inhalt des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung vorgegeben. Im Wesentlichen regelt das Bauplanungsrecht ob, was und wie viel, wo gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht ist im Wesentlichen geregelt in den Landesbauordnungen der Bundesländer, die die Anforderungen an das einzelne Grundstück und seine konkrete Bebauung ebenso regeln wie die Verfahrensarten zur Erlangung einer Baugenehmigung oder Vorhaben beschreiben, welche verfahrensfrei errichtet werden können. Das Bauordnungsrecht regelt letztlich, wie im Einzelnen gebaut werden darf.
Das Architektenrecht wird im Regelfall unterteilt in die Teilbereiche Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht und Urheberrecht. Haben Sie Fragen? Rufen sich mich an +49 2421-30830 |
Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen