Bau- und Architektenrecht

 Justizia Das Baurecht wird im Allgemeinen  in das private und das öffentliche Baurecht unterteilt.

Dem privaten Baurecht sind Zivilrechtsnormen zuzuordnen, die das Grundeigentum ebenso regeln wie das Werkvertragsrecht, welches beispielsweise in der Form von Bauträger-, Generalunternehmer- oder Architektenverträgen Anwendung findet, sowie die Nachbarrechtsgesetze der einzelnen Bundesländer.

Das öffentliche Baurecht unterscheidet zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.

Das Bauplanungsrecht ist das wichtigste Instrument einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Form, Aufstellungsverfahren und Inhalt der Bauleitpläne sind durch den Inhalt des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung vorgegeben.

Im Wesentlichen regelt das Bauplanungsrecht ob, was und wie viel, wo gebaut werden darf.

Das Bauordnungsrecht ist im Wesentlichen geregelt in den Landesbauordnungen der Bundesländer, die die Anforderungen an das einzelne Grundstück und seine konkrete Bebauung ebenso regeln wie die Verfahrensarten zur Erlangung einer Baugenehmigung oder  Vorhaben beschreiben, welche verfahrensfrei errichtet werden können.

Das Bauordnungsrecht regelt letztlich, wie im Einzelnen gebaut werden darf.

Baurecht LogoRegelmäßig ist im Vorfeld oder im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Baurecht auch das Immobilienrecht zu beachten und anzuwenden. Dieses umfasst u. a. die Rechtsgrundlagen, welche sich mit dem Kauf und Verkauf eines Grundstücks und/oder Gebäuden beschäftigen sowie etwa das Maklerrecht.

Das Architektenrecht wird im Regelfall unterteilt in die Teilbereiche Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht und Urheberrecht.

Haben Sie Fragen? Rufen sich mich an +49 2421-30830

 

One comment

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.