Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

 Rechtsanwalt Christoph Schupp

Christoph Schupp
Fachanwalt für Mietrech

 Liebe Rechtssuchende,

hier finden Sie künftig aktuelle Informationen rund um die Themen Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht regelt die Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen Entgelt und ist normiert in den §§ 535 ff. BGB.

Leider ist das Mietrecht unübersichtlich gestaltet und für den juristischen Laien unverständlich. Nur in wenigen anderen Rechtsgebieten werden rechtliche Grundprinzipien aus sozialpolitischen Gründen heraus so durchbrochen, wie im Mietrecht.

Wer die Grundregeln nicht kennt, wird die Ausnahmen nicht verstehen. Der inzwischen eingeführte Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht war daher überfällig und hat auch ohne eigene Verfahrensordnung im Mietrecht, zweifelsohne seine Berechtigung. Leider ist nämlich das Mietrecht besonders unübersichtlich, da die Regelungen der §§ 535 ff. BGB grundsätzlich sowohl für bewegliche als auch unbewegliche Sachen anwendbar sind. Hinzutreten die Gesetzesänderungen zum Mietrecht, zuletzt das Mietrechtsänderungsgesetz vom 11.03.2013.

Mietrecht LogoWir weisen in eigener Sache daraufhin, dass die hier erfolgten Veröffentlichungen keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit haben und die individuelle Beratung im Einzellfall keinesfalls ersetzen können. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf deshalb an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, um sachgerechte Prüfung Ihrer Angelegenheit sicherzustellen.

Haben Sie Fragen? Rufen sich mich an +49 2421-30830

 

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