Wirtschaftsstrafrecht

 Schupp  Folgmann
 Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich nach erhobener Anklage in allen Belangen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere mit den Schwerpunkten:

Betrügerischer Bankrott und Insolvenzverschleppung

Hierbei verzahnt die Beratung in unserem Hause die strafrechtliche Fragestellung stets auch mit der zivilrechtlichen Haftungsproblematik, z. B. zur Geschäftsführerhaftung.

Herr Rechtsanwalt Schupp hat erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht absolviert und bearbeitet in Zusammenwirken mit Herrn Rechtsanwalt Folgmann den strafrechtlichen Part, während Herr Rechtsanwalt Folgmann die zivilrechtlichen Fragestellungen, welche bei dieser Art von Delikten immer auch strafrechtliche Relevanz aufweisen aufarbeitet. Auf diesem Wege findet eine Bearbeitung Hand in Hand zum Wohle des Mandanten statt.

Herr Folgmann selbst hat seine Expertise aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in einer Insolvenzverwaltung erworben und ist derzeit auch beratend im Bereich der Unternehmenssanierung tätig.

Zahlungsunfähigkeit

Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen.