Viele Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sehen klausuliert verfasste Regelungen zu einem Klageverzicht und auch zumeist zu einem Widerrufsverzicht vor. Die Zielrichtung solcher Vereinbarungen ist seitens des … Klage- und Widerrufsverzicht in einem Aufhebungsvertrag nicht ohne weiteres wirksam! (Nachricht A 2016/003) weiterlesen
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