Die Vermieterrechte wurden durch das jüngste BGH-Urteil (BGH Urteil vom 04.03.2015, VIII ZR 166/14) gestärkt. Bei der Eigenbedarfskündigung ist das Erlangungsinteresse des Vermieters und das
Die Vermieterrechte wurden durch das jüngste BGH-Urteil (BGH Urteil vom 04.03.2015, VIII ZR 166/14) gestärkt. Bei der Eigenbedarfskündigung ist das Erlangungsinteresse des Vermieters und das