Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Björn-M. Folgmann

Björn-M. Folgmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Liebe Rechtssuchende,

hier finden Sie künftig aktuelle Informationen und allgemeine Hinweise rund um das Thema Arbeitsrecht.

Das Arbeitsrecht prägt unmittelbar oder mittelbar das tägliche Leben eines großen Teiles der Bevölkerung. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg verzeichnete im Monat April 2013 ca. 29,2 Millionen sozialversicherungsrechtliche Vollzeitbeschäftigte und ca. 7,3 Millionen Menschen in einem Beschäftigungsverhältnis auf sog. geringfügiger Basis. Hieraus resultiert eine hohe Bedeutung des Arbeitsrechts für nahezu jedermann.

Dennoch konnte der Gesetzgeber sich bis heute nicht darauf verständigen ein einheitliches „Arbeitsgesetzbuch“, etwa dem Bürgerlichen Gesetzbuch nachempfunden, zu schaffen. Vielmehr verteilen sich die arbeitsrechtlichen Vorschriften auf viele verschiedene Gesetze, welche für den juristischen Laien teilweise auch nicht annähernd mit dem Arbeitsrecht in Verbindung zu stehen scheinen. Zudem ergänzen tarifrechtliche Normen und betriebsverfassungsrechtliche Bestimmungen, insbesondere Betriebsvereinbarungen zusätzlich eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen. Hinzu treten rechtliche Institute wie die sog. „betriebliche Übung“. Grundlage bildet zudem der – nicht zwangsweise schriftlich fixierte – Arbeitsvertrag und das Institut des arbeitgeberseitigen Weisungsrechtes. Auch gesetzgeberische Initiativen, wie das Mindestlohngesetz können ganz maßgebliche Auswirkungen auf bereits bestehende Rechtsverhältnisse entwickeln.

Arbeitsrecht LogoWelche Rechte und Pflichten tatsächlich im Arbeitsverhältnis gelten, ist also teilweise nur schwer exakt bestimmbar. Im Zweifelsfall wird sich der betroffene rechtlichen Rat einholen müssen. Umso eher, umso besser. Durch rechtzeitige Einholung rechtlichen Rates lassen sich viele Rechtsstreitigkeiten, welche sich teilweise langwierig gestalten, vermeiden.

Ein ersten Einblick in unsere tägliche Arbeit zu geben, haben wir uns u. a. mit diesem Blog als Aufgabe gesetzt, um auch Ihnen die Möglichkeit der Sensibilisierung zu ermöglichen, sich nicht erst dann in Rechtsberatung zu begeben, wenn es an sich vielleicht sogar schon „zu spät ist“.

In eigener Sache weisen wir daraufhin, dass die hier erfolgten Veröffentlichungen keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit haben und die individuelle Beratung im Einzelfall keinesfalls ersetzen können. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf deshalb an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, um sachgerechte Prüfung Ihrer Angelegenheit im konkreten Fall sicherzustellen. Die rechtliche Beratung bei einem zugelassenen Rechtsanwalt bietet zudem den Vorteil, dass dieser frühzeitig mit Ihnen eine ganz individuelle, zielgerichtete Taktik des weiteren Vorgehens abstimmen kann.

Der Autor selbst ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht langjährig mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung, vor allen Dingen von Arbeitgebern, befasst. Er ist „Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für Unternehmer (VDAA)“.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich an: +49 2421-30830

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