Eltern haben keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls, wenn ein Betreuungsplatz für ihre Kinder nicht zur Verfügung steht. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am
Schlagwort: Betreuungsplatz
OVG NRW kippt Beschluss des VG Köln im Eilverfahren
Das Verwaltungsgericht Köln entschied am 18.07.2013 (Az. 19 L 877/13), dass die Stadt Köln verpflichtet ist, den unter Dreijährigen einen Kinderbetreuungsplatz in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung
IHR RECHTSANSPRUCH AUF EINEN BETREUUNGSPLATZ
Ab 01. 08. 2013 ist es so weit. Ein- und zweijährige Kinder haben, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, nach § 24 VIII n.F. einen Rechtsanspruch